1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, per Email oder via Internetformular vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Wir bitten um Rücksprache.
2. Bezahlung
Bei Wanderungen unter einem Preis von CHF 100.- nehmen wir das Geld in bar entgegen und stellen eine Quittung aus.
Bei höheren Beträgen muss der gesamte Reisepreis 7 Tage vorher auf das angebende Konto eingegangen sein.
Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, d.h. ab 7 Tagen vor Wanderbeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig und zahlbar. Kurzentschlossene müssen vor Reiseantritt einen Überweisungsnachweis erbringen. Dies gilt auch für Reiseteilnehmer, die den Restbetrag zwischen dem 21. und dem letzten Tag vor Reisebeginn überwiesen haben.
3. Rücktritt durch den Reisenden
Könnt ihr bei einer Tages-Wanderung nicht teilnehmen, müsst ihr 24h vorher absagen. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns das Recht vor eine Rechnung an Euch zu senden,
Bei Mehrtages-Wanderungen müsst Ihr die Reise vor Antritt der Reise stornieren. Dabei gelten folgende Stornierungskosten:
bis zu 14 Tage vor Reisebeginn: kostenlose Stornierung
bis zu 7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
bis zu 2 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Wir empfehlen Euch eine Reiserücktrittversicherung abzuschliessen.
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel widersprechen, wenn die andere Person den Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet Ihr und die neue Person für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten ggf. entstandenen Mehrkosten.
4. Vertragspartner
360 Grad Tours ist eine Marktplattform, auf Wanderführer Ihre Angebote anbieten. Wenn ihr eine Wanderung bucht, dann ist Euer Vertragspartner der ausgeschriebene Wanderführer. 360 Grad Tours haftet nicht und ist kein Vertragspartner. Der Wanderführer ist Veranstalter.
5. Rücktritt durch Wanderführer
Der Wanderführer als Vertragspartner darf vom Reisevertrag zurücktreten, wenn für die Wanderung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Reisende sämtliche bis dahin geleisteten Zahlungen umgehend zurück. Eine Durchführung der Reise unter der Mindestteilnehmerzahl ist nur nach einem neu zu errechnenden Preis möglich. Solltet Ihr eine Durchführung zu dem neuen Preis wünschen, so stellt dies ein neues Angebot dar.
Der Wanderführer kann einzelne Teilnehmer von der Wanderung oder Reise ausschliessen und ggf. die Reise/Wanderung abbrechen, wenn er/sie feststellen, dass die in der Detailinformation geforderten Voraussetzungen von einem Teilnehmer nicht erreicht werden und dadurch die geplante Durchführung der Reise und Wanderung gefährdet wird oder sogar eine Gefährdung der anderen Reiseteilnehmer entsteht.
Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen oder zumindest Änderungen vom geplanten Reiseverlauf wegen unvorhersehbaren bzw. nicht zu beeinflussenden Umständen (z.B. ungünstige Verhältnisse am Berg, schlechte Witterungsbedingungen, Lawinengefahr) bleiben dem Wanderführer vorbehalten.
Ohne Einhaltung einer Frist kann der Wanderführer von der Wanderung/Reise zurücktreten oder eine Person ausschliessen, wenn der jeweilige Reiseteilnehmer die Reise ungeachtet aller Abmahnungen erheblich stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine Teilnahme und/oder die der anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.
Bei allen oben genannten Punkten unter 5. und durch vorzeitigem Abbruch einer Reise durch den Reiseteilnehmer entstehen die gebrauchten Kosten plus das Honorrar. Die Kosten für nicht wahrgenommenen Verpflegung oder Übernachtung versuchen die Wanderführer zurückzugeben, können dies aber nicht garantieren.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7. Gewährleistung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann jeder Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Reisende schuldet den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
8. Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme an der Wanderung, geschieht auf eigene Gefahr. 360 Grad Tours und die Wanderführer bei einer Wanderung haften nicht für körperliche Schäden oder Unfälle. 360 Grad Tours und die Wanderführer haften für keine Schäden des Reisenden die versehentlich, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
360 Grad Tours und die Wanderführer haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung sind.
Bei Leistungsstörungen ist jeder Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen uns oder dem Leistungsträger mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlasst ihr schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.
10. Versicherungen
Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck.
Die Anmeldung kann schriftlich, per Email oder via Internetformular vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Wir bitten um Rücksprache.
2. Bezahlung
Bei Wanderungen unter einem Preis von CHF 100.- nehmen wir das Geld in bar entgegen und stellen eine Quittung aus.
Bei höheren Beträgen muss der gesamte Reisepreis 7 Tage vorher auf das angebende Konto eingegangen sein.
Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, d.h. ab 7 Tagen vor Wanderbeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig und zahlbar. Kurzentschlossene müssen vor Reiseantritt einen Überweisungsnachweis erbringen. Dies gilt auch für Reiseteilnehmer, die den Restbetrag zwischen dem 21. und dem letzten Tag vor Reisebeginn überwiesen haben.
3. Rücktritt durch den Reisenden
Könnt ihr bei einer Tages-Wanderung nicht teilnehmen, müsst ihr 24h vorher absagen. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns das Recht vor eine Rechnung an Euch zu senden,
Bei Mehrtages-Wanderungen müsst Ihr die Reise vor Antritt der Reise stornieren. Dabei gelten folgende Stornierungskosten:
bis zu 14 Tage vor Reisebeginn: kostenlose Stornierung
bis zu 7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
bis zu 2 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Wir empfehlen Euch eine Reiserücktrittversicherung abzuschliessen.
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel widersprechen, wenn die andere Person den Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet Ihr und die neue Person für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten ggf. entstandenen Mehrkosten.
4. Vertragspartner
360 Grad Tours ist eine Marktplattform, auf Wanderführer Ihre Angebote anbieten. Wenn ihr eine Wanderung bucht, dann ist Euer Vertragspartner der ausgeschriebene Wanderführer. 360 Grad Tours haftet nicht und ist kein Vertragspartner. Der Wanderführer ist Veranstalter.
5. Rücktritt durch Wanderführer
Der Wanderführer als Vertragspartner darf vom Reisevertrag zurücktreten, wenn für die Wanderung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Reisende sämtliche bis dahin geleisteten Zahlungen umgehend zurück. Eine Durchführung der Reise unter der Mindestteilnehmerzahl ist nur nach einem neu zu errechnenden Preis möglich. Solltet Ihr eine Durchführung zu dem neuen Preis wünschen, so stellt dies ein neues Angebot dar.
Der Wanderführer kann einzelne Teilnehmer von der Wanderung oder Reise ausschliessen und ggf. die Reise/Wanderung abbrechen, wenn er/sie feststellen, dass die in der Detailinformation geforderten Voraussetzungen von einem Teilnehmer nicht erreicht werden und dadurch die geplante Durchführung der Reise und Wanderung gefährdet wird oder sogar eine Gefährdung der anderen Reiseteilnehmer entsteht.
Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen oder zumindest Änderungen vom geplanten Reiseverlauf wegen unvorhersehbaren bzw. nicht zu beeinflussenden Umständen (z.B. ungünstige Verhältnisse am Berg, schlechte Witterungsbedingungen, Lawinengefahr) bleiben dem Wanderführer vorbehalten.
Ohne Einhaltung einer Frist kann der Wanderführer von der Wanderung/Reise zurücktreten oder eine Person ausschliessen, wenn der jeweilige Reiseteilnehmer die Reise ungeachtet aller Abmahnungen erheblich stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine Teilnahme und/oder die der anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.
Bei allen oben genannten Punkten unter 5. und durch vorzeitigem Abbruch einer Reise durch den Reiseteilnehmer entstehen die gebrauchten Kosten plus das Honorrar. Die Kosten für nicht wahrgenommenen Verpflegung oder Übernachtung versuchen die Wanderführer zurückzugeben, können dies aber nicht garantieren.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7. Gewährleistung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann jeder Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Reisende schuldet den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
8. Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme an der Wanderung, geschieht auf eigene Gefahr. 360 Grad Tours und die Wanderführer bei einer Wanderung haften nicht für körperliche Schäden oder Unfälle. 360 Grad Tours und die Wanderführer haften für keine Schäden des Reisenden die versehentlich, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
360 Grad Tours und die Wanderführer haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung sind.
Bei Leistungsstörungen ist jeder Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen uns oder dem Leistungsträger mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlasst ihr schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.
10. Versicherungen
Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck.